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In der Praxis man kann schon fast von einer automatischen Entscheidung sprechen übertragen die Gerichte das volle Sorgerecht der Mutter, besonders bei kleinen Kindern. Solche Entscheidungen wecken Zweifel daran, ob sie immer dem Kindeswohl entsprechen. Erfahrene Anwälte können durch ihren Vortrag auf das richterliche Ermessen Einfluss ausüben.
Im Urteil regelt das Gericht die elterlichen Rechte und die Höhe des Beitrags der Ehegatten für Unterhalt und Erziehung der Kinder. Das Gericht kann die elterliche Gewalt entziehen, das Ruhen der elterlichen Gewalt anordnen oder diese beschränken.
Es kann auch beiden gemeinsam die elterliche Gewalt überlassen, wenn die Beziehungen der Eltern zueinander und zum Kind die Chance auf harmonische Ausübung bieten. Das Gericht kann die Ausübung der elterlichen Gewalt einem Elternteil übertragen und die elterliche Gewalt des anderen Elternteils auf einzelne Verpflichtungen und Befugnisse beschränken. Solche Entscheidungen werden oft getroffen.
Die Verteilung des Sorgerechts im Scheidungsurteil ist nicht unabänderlich. Das Vormundschaftsgericht kann im Interesse eines Kindes eine im Scheidungsurteil ausgesprochene Regelung der elterlichen Gewalt und die Form ihrer Ausübung ändern. Ich habe in mehreren Fällen erreicht, dass ein Vormundschaftsgericht die Sorgerechtsregelung des Scheidungsurteils aufhob.