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Das ist wichtig, wenn über eine einstweilige Verfügung verhandelt wird oder Zeugen zu befragen sind, die nur Deutsch oder Russisch sprechen. Bestellt das Gericht einen Dolmetscher, ist keineswegs sicher, dass Zeugenaussagen korrekt übersetzt werden. Macht der Dolmetscher Fehler, kann ich das Gericht darauf hinweisen. Das war in einem Fall prozessentscheidend.
Wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten wird, der nur Polnisch versteht, ist meine Seite im Vorteil. Das ist auch ein Kostenvorteil. Ein Anwalt, der seine fremdsprachigen Dokumente nicht lesen kann, muss sie alle ins Polnische übersetzen lassen, damit er weiß, über welche Beweismittel er verfügt.
Ich lasse Dokumente erst übersetzen, wenn ich sie dem Gericht einreichen will. Meinen Mandanten entstehen so erheblich weniger Übersetzungskosten als einem Gegner, der durch einen Anwalt vertreten wird, der die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Ein weiterer Vorteil: Meine polnischen Kollegen, die nur Polnisch sprechen, könnten dem Gericht eine völlig verfehlte Übersetzung einreichen, ohne es zu ahnen. Dann fällt es mir leicht, die Glaubwürdigkeit des gegnerischen Vortrags zu erschüttern.
Wird die Klageschrift oder die Klageerwiderung von einem polnischen Rechtsanwalt verfasst und sind viele deutschsprachige Dokumente vorhanden, von denen nur einige als Beweismittel benötigt werden, geht der Mandant ein Risiko ein, das ihm oft nicht bewusst ist: Das polnische Recht verlangt nämlich, dass in der ersten Instanz von Anfang an alle verfügbaren Beweismittel angegeben werden.
Um Übersetzungskosten zu sparen, werden manche Dokumente, deren Relevanz der Mandant nicht beurteilen kann, nicht ins Polnische übersetzt. Die Folge ist, dass ein Anwalt, der sie nicht lesen kann, diese Beweismittel nicht erwähnt.
Stellt sich nach Niederlage in erster Instanz heraus, dass ihre Verwendung zu einem anderen Urteil geführt hätte, ist es dafür zu spät. In der zweiten Instanz werden Beweismittel ignoriert, die in erster Instanz hätten vorgetragen werden können. Mit dem Einwand, das Dokument sei zwar verfügbar gewesen, der Anwalt hätte es aber nicht lesen können, wird die Partei nicht gehört.