Zum besseren Verständnis
Es gibt in Polen zwei weitere rechtsberatende Berufe.
- „Radca prawny“ (Rechtsbeistand). Dieser Beruf wurde 1959 geschaffen, weil ein Gesetz den Adwokaci verboten hatte, volkseigene Betriebe zu vertreten. Anders als ein Adwokat, der seinen Beruf selbstständig ausüben muss und nicht einmal Mitglied eines Aufsichtsrats werden darf, kann ein Radca prawny als Angestellter und auch freiberuflich tätig werden. Es war den Radcy prawnici verboten, in strafrechtlichen und in familienrechtlichen Sachen aufzutreten. Seit Juli 2015 ist es ihnen erlaubt. Gewissenhafte Radcy prawnici lehnen immer noch solche Mandate ab, weil sie nicht in einem Prozess unterliegen wollen, nur weil auf der Gegenseite ein Adwokat vertritt, dem sie nicht gewachsen sein könnten.
- „Doradca prawny“ (Berater in Rechtsangelegenheiten). Jeder, der ein abgeschlossenes Studium hat, nicht unbedingt ein Jurastudium, darf sich als Doradca prawny betätigen und eine Kanzlei eröffnen. Er braucht keine Berufs-Haftpflicht-Versicherung. abzuschließen.
Adwokat oder Radca prawny kann man nur werden, wenn man Referendar gewesen ist und ein Staatsexamen bestanden hat. Ein Doradca prawny hat beides nicht nötig.