Rechtsanwalt Czabański

Marcin Czabański, Stettin

Anwalts Haftpflichtversicherung

Stellen Sie sich vor; Sie sind Opfer einer schlam­pigen Vertre­tung in einem Prozess, der zu­nächst aussichts­reich erschien. Sie haben verloren, weil nicht die gebo­tenen Beweis­anträge gestellt wurden.

 

Sie glaubten, von einem Anwalt vertreten zu werden, der die deutsche Sprache be­herrscht, weil die E-Mails, die Sie er­hielten, als er sich um Ihr Mandat bewarb, in aus­gezeich­netem Deutsch verfasst waren. In Wirk­lichkeit hat er nur geringe Deutsch­kennt­nisse. Er konnte die Ur­kunden in deutscher Sprache, die Sie ihm schickten, kaum lesen und sah darum nicht, welche Beweis­anträge er hätte stellen müssen.

Er hat zwar eine Website, die hat aber kein Impressum. Die Adresse, die in der Website erscheint, wenn Sie „Kontakt“ anklicken, ist die einer Büro­servicefirma.

Rufen Sie an, wird Ihr Anruf weiter­geschaltet. Dann meldet sich jemand, der kein Deutsch versteht. Schicken Sie Briefe oder E-Mails, bekommen Sie keine Ant­wort. Eine Nach­forschung bei WhoIsergibt, dass die Domain einer amerika­nischen Firma gehört, die welt­weit genau diese Website an Anwälte vermietet, die deutsch­sprachige Man­danten gewinnen wollen. Sie fahren zur Büro­service-Firma. Da erfahren Sie nichts.

Ist der Anwalt ein Adwokat oder ein Radca prawny, dann muss er eine Haft­pflicht­versicherung haben. Zahlt er die Prämie nicht, wird die Zu­lassung entzogen. Viel­leicht ist das passiert. War er noch zuge­lassen, als er das Mandat über­nahm, muss die Versicherungs­gesell­schaft leisten. Aber welche? Ob Ihr Anwalt noch zuge­lassen ist oder nicht, ob er noch in Polen ist, ist gleich­gültig. Ihr Schaden muss von der Versi­cherung ersetzt werden - unter der Be­dingung, dass Ihr Scha­den be­wiesen werden kann.

 

 

Sie wollten sparen. Darum nahmen Sie den Billigsten.

 

Sie hätten, bevor Sie das Mandat erteilten, nach den Ver­sicherungs­daten fragen sollen, die Sie bei se­riösen Rechts­anwälten im Im­pressum finden.
Jetzt brau­chen Sie einen Anwalt, der den Namen der Gesell­schaft und die Nummer der Ver­sicherungs­police heraus­findet. Das ist nicht schwierig. Schwierig ist, die Ver­siche­rungsgesell­schaft davon zu über­zeugen, dass sie haftet, weil Ihr Schaden durch Fehler des Sie ver­tretenden Anwalts entstand, dass Sie also hätten ob­siegen können, wenn Ihr Anwalt die rich­tigen Beweis­anträge ge­stellt hätte und der notfalls Klage gegen die Ge­sellschaft erhebt.

Seit ich 1997 als Rechts­anwalt zuge­lassen wurde, bin ich haft­pflicht­versichert. Ich hatte nie einen Schaden­fall. Die Ver­sicherungs­prämie, die ich zahlen muss, ist nicht billig, denn offensichtlich wird die Haftpflicht­versicherung oft in Anspruch genommen. Das liegt nach meiner Ansicht daran, dass unter­beschäf­tigte Kollegen sich auf zu nie­drige Hono­rare herunter­handeln lassen und es sich dann nicht mehr leisten können, solide zu ar­beiten. Es wird geschlampt.

Ich habe oft in zweiter Instanz Pro­zesse gewonnen, die schon in erster In­stanz hätten ge­wonnen werden können, wenn der vertre­tende Kollege besser gear­beitet hätte. Auf­grund des obsie­genden Urteils konnte dann der Anspruch gegen die Haft­pflicht­versicherung durch­gesetzt werden.

 

 

Das kann Ihnen auch mit einem se­riösen Anwalt passieren:

 

Ein deutsch­sprachiger pol­nischer Rechts­anwalt, ein Adwokat, führt einen Prozess, bei dem deutsche Zeugen zu ver­nehmen sind, die kein Polnisch sprechen. in diesem Termin ließ er sich von einem Kollegen vertreten, der kein Deutsch versteht.

Der vom Gericht be­stellte Dol­metscher über­setzt den wichtigsten Teil einer Zeugen­aussagen­ussage falsch. Der Anwalt merkte das nicht. Hätte er es gemerkt, hätte er den Fehler des Dol­metschers erkannt und hätte er einen Brief des Zeugen an den Man­danten, den er in seiner Handakte hatte, vorgelegt, worin der Zeuge das Gegen­teil von dem er­klärte, was das Gericht als Aussage pro­tokol­lierte.

Das konnte er schon des­halb nicht, weil er diesen Brief nicht lesen konnte. Deshalb wurde der Prozess verloren. 

Die Haftung des Anwalts ergibt sich daraus, dass er sich bei diesem Termin durch einen Kollegen vertreten ließ, dcer kein Deutsch verstand.

In der Be­rufung, zwei Jahre später, wurde der Prozess gewonnen. Der Gegner wurde zur Zahlung von rund 350.000 € ver­urteilt. Das nützte nichts, denn der Gegner war ein Jahr nach dem erst­instanz­lichen Urteil zahlungs­unfähig ge­worden. Der Schaden über­stieg die die von seiner Haft­pflichtver­sicherung ge­deckte Summe. Das rui­nierte den Anwalt.

 

 

Die Konsequenz:
Sehen Sie im Im­pressum seiner Website nach, wie hoch und bei wem er ver­sichert ist"