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Sie glaubten, von einem Anwalt vertreten zu werden, der die deutsche Sprache beherrscht, weil die E-Mails, die Sie erhielten, als er sich um Ihr Mandat bewarb, in ausgezeichnetem Deutsch verfasst waren. In Wirklichkeit hat er nur geringe Deutschkenntnisse. Er konnte die Urkunden in deutscher Sprache, die Sie ihm schickten, kaum lesen und sah darum nicht, welche Beweisanträge er hätte stellen müssen.
Er hat zwar eine Website, die hat aber kein Impressum. Die Adresse, die in der Website erscheint, wenn Sie „Kontakt“ anklicken, ist die einer Büroservicefirma.
Rufen Sie an, wird Ihr Anruf weitergeschaltet. Dann meldet sich jemand, der kein Deutsch versteht. Schicken Sie Briefe oder E-Mails, bekommen Sie keine Antwort. Eine Nachforschung bei WhoIsergibt, dass die Domain einer amerikanischen Firma gehört, die weltweit genau diese Website an Anwälte vermietet, die deutschsprachige Mandanten gewinnen wollen. Sie fahren zur Büroservice-Firma. Da erfahren Sie nichts.
Ist der Anwalt ein Adwokat oder ein Radca prawny, dann muss er eine Haftpflichtversicherung haben. Zahlt er die Prämie nicht, wird die Zulassung entzogen. Vielleicht ist das passiert. War er noch zugelassen, als er das Mandat übernahm, muss die Versicherungsgesellschaft leisten. Aber welche? Ob Ihr Anwalt noch zugelassen ist oder nicht, ob er noch in Polen ist, ist gleichgültig. Ihr Schaden muss von der Versicherung ersetzt werden - unter der Bedingung, dass Ihr Schaden bewiesen werden kann.
Sie hätten, bevor Sie das Mandat erteilten, nach den Versicherungsdaten fragen sollen, die Sie bei seriösen Rechtsanwälten im Impressum finden.
Jetzt brauchen Sie einen Anwalt, der den Namen der Gesellschaft und die Nummer der Versicherungspolice herausfindet. Das ist nicht schwierig. Schwierig ist, die Versicherungsgesellschaft davon zu überzeugen, dass sie haftet, weil Ihr Schaden durch Fehler des Sie vertretenden Anwalts entstand, dass Sie also hätten obsiegen können, wenn Ihr Anwalt die richtigen Beweisanträge gestellt hätte und der notfalls Klage gegen die Gesellschaft erhebt.
Seit ich 1997 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, bin ich haftpflichtversichert. Ich hatte nie einen Schadenfall. Die Versicherungsprämie, die ich zahlen muss, ist nicht billig, denn offensichtlich wird die Haftpflichtversicherung oft in Anspruch genommen. Das liegt nach meiner Ansicht daran, dass unterbeschäftigte Kollegen sich auf zu niedrige Honorare herunterhandeln lassen und es sich dann nicht mehr leisten können, solide zu arbeiten. Es wird geschlampt.
Ich habe oft in zweiter Instanz Prozesse gewonnen, die schon in erster Instanz hätten gewonnen werden können, wenn der vertretende Kollege besser gearbeitet hätte. Aufgrund des obsiegenden Urteils konnte dann der Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden.
Ein deutschsprachiger polnischer Rechtsanwalt, ein Adwokat, führt einen Prozess, bei dem deutsche Zeugen zu vernehmen sind, die kein Polnisch sprechen. in diesem Termin ließ er sich von einem Kollegen vertreten, der kein Deutsch versteht.
Der vom Gericht bestellte Dolmetscher übersetzt den wichtigsten Teil einer Zeugenaussagenussage falsch. Der Anwalt merkte das nicht. Hätte er es gemerkt, hätte er den Fehler des Dolmetschers erkannt und hätte er einen Brief des Zeugen an den Mandanten, den er in seiner Handakte hatte, vorgelegt, worin der Zeuge das Gegenteil von dem erklärte, was das Gericht als Aussage protokollierte.
Das konnte er schon deshalb nicht, weil er diesen Brief nicht lesen konnte. Deshalb wurde der Prozess verloren.
Die Haftung des Anwalts ergibt sich daraus, dass er sich bei diesem Termin durch einen Kollegen vertreten ließ, dcer kein Deutsch verstand.
In der Berufung, zwei Jahre später, wurde der Prozess gewonnen. Der Gegner wurde zur Zahlung von rund 350.000 € verurteilt. Das nützte nichts, denn der Gegner war ein Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil zahlungsunfähig geworden. Der Schaden überstieg die die von seiner Haftpflichtversicherung gedeckte Summe. Das ruinierte den Anwalt.